§ 17 Vbg BauG Schutz des Orts- und Landschaftsbildes*)(1) Bauwerke und sonstige Anlagen müssen so angeordnet und hinsichtlich Größe, Form, Farbe und Baustoffen so gestaltet sein, dass sie...
Diesmal hat es geklappt.Diesmal hat es geklappt. Wir landeten im Bregenz 300 nach Christus. Unsere Fundsuche konnte beginnen. Wir standen unter der alten Eiche,...